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Bernhard Bertschat, Handelsblatt-Sonderveröffentlichung „RESTRUKTURIERUNG“, April 2016
Die demografische Entwicklung zeigt, dass in den nächsten Jahren für eine Vielzahl von älteren Beschäftigten eine betriebliche Ruhestandslösung in Frage kommen wird.
Für Unternehmen ist dies ein probates Mittel, den Personalüberhang elegant zu reduzieren oder eine strukturelle Verjüngung herbeizuführen. Zugleich können Personalkosten deutlich gesenkt werden. Bittere Trennungsbotschaften lassen sich mit guten finanziellen und sozial ausgewogenen Ruhestandslösungen „versüßen“.
Ein Vorruhestand kommt für Beschäftigte je nach betrieblicher Regelung ab dem 55. Lebensjahr in Betracht. In den meisten Ruhestandsmodellen ist die Regelung einer vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Jahren Versicherungszeiten (mit Abschlag) zum 63. Lebensjahr Voraussetzung. Neu ist, dass besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Jahren Versicherungszeiten abschlagsfrei ab dem 63. Lebensjahr die Altersrente erhalten können.
Für die Zielgruppe Mitarbeiter (Alter > 55) ist es wichtig, eine attraktive Netto-Absicherung bis zum Renteneintritt zu erhalten, die persönliche Spielräume ermöglicht.
In der Praxis sind unterschiedliche Modelle anzutreffen. Altersteilzeit-Angebote sind jedoch vielfach zu teuer und treffen bei einer Restrukturierung nicht immer das Ziel einer kurzfristigen Reduzierung von Personalkapazitäten. Individuelle betriebliche Regelungen liegen daher im Trend.
Doch sind betriebliche Regelungen oft komplex und hinsichtlich Sozialgesetzgebung und finanzieller Ausgestaltung nicht optimiert. Stichproben haben ergeben, dass aktuell angebotene betriebliche
Ruhestandslösungen rund 25 % Kostensenkungspotenzial aufweisen, ohne dass die Absicherung des Beschäftigten dadurch geringer ausfallen muss.
Ferner ist festzustellen, dass die Akzeptanz vieler Ruhestandsregelungen leidet, da Beschäftigte häufig nicht wissen, was ein Arbeitgeberangebot zum Vorruhestand faktisch für die Absicherung bis zum Renteneintritt und darüber hinaus bedeutet.
Bei der Optimierung von Ruhestandslösungen sind arbeitgeberseitig u.a. alle Gestaltungsoptionen der Sozialgesetzgebung einzubeziehen. Dies betrift z.B. die Agentur für Arbeit, Kranken-, Plege- und Rentenversicherung. Für Arbeitnehmer sind passgenaue, individuelle Finanzpläne mit Netto-Perspektiven für die Überbrückungszeit und für die Altersrente zu gestalten.
Erfolgsfaktoren sind fachliches Wissen, eine gute interne Kommunikation und toolgestützte, effizient gestaltete Prozesse.
Unsere Erfahrung zeigt, dass sich passgenaue Vorruhestandsmodelle für Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechnen und für einen sanften oder „geräuschlosen“ Personalumbau eignen.
Download: Handelsblatt-Sonderveröffentlichung „RESTRUKTURIERUNG“, April 2016
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