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Ruhestand

Der Ruhestand bezeichnet den Status nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nach Beendigung der Lebensarbeitszeit. Arbeitnehmer erlangen bei Erfüllung einer entsprechenden Anwartschaft mit Erstbezug der Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung den Ruhestand. Als Ruhestand wird der letzte Lebensabschnitt eines ehemaligen Arbeitnehmers bezeichnet. Er kann als Ehren- oder Berufstitel mit der Abkürzung i. R. („im Ruhestand“) versehen werden.

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